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Aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 303/2008 der EU Kommission vom 2. April 2008 dürfen nur noch zertifzierte Mitarbeiter an ortsfesten Kälteanlagen mit fuorierten Treibhausgasen folgende Tätigkeiten durchführen:
a) Dichtheitskontrolle von Anlagen mit 3 kg fluorierten Treibhausgasen oder mehr und von Anlagen mit 6 kg fluorierten
Treibhausgasen oder mehr in hermetisch geschlossenen Systemen, die als solche gekennzeichnet sind;
b) Rückgewinnung;
c) Installation;
d) Instandhaltung oder Wartung.
Unsere Servicemitarbeiter sind seit Juni 2010 für die oben angeführten Tätigkeiten zertifziert. Bei Bedarf senden wir Ihnen gerne die Zertifikate zu.
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